YOC AG beabsichtigt Begebung einer Wandelschuldverschreibung in Höhe von bis zu 2,0 Mio. EUR, Alto Invest verpflichtet sich bis zu 1,5 Mio. EUR zu zeichnen
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Berlin, 28. Juni 2018, 11:03 MEZ
Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Berlin, 28. Juni 2018: Der Vorstand der YOC AG hat beschlossen, eine nicht nachrangige, nicht besicherte Wandelschuldverschreibung 2018/2022 zu begeben. Eine Zustimmung des Aufsichtsrats wird in Kürze erwartet.
Die Wandelschuldverschreibung soll einen Gesamtnennbetrag von bis zu 2,0 Mio. EUR haben und, in bis zu 20.000 untereinander gleichberechtigte, auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je 100,00 EUR eingeteilt werden. Der Ausgabepreis je Teilschuldverschreibung soll 100,00 EUR betragen. Die Teilschuldverschreibungen sollen jährlich mit 4,40% auf ihren Nennbetrag verzinst werden. Der Wandlungspreis soll 8,00 EUR betragen. Die Wandelanleihe soll eine Laufzeit bis 31. Juli 2022 haben und soll zu 112% des Nennbetrags zurückgezahlt werden.
Den Nettoemissionserlös beabsichtigt die YOC AG im Wesentlichen in die weitere Internationalisierung sowie für die Weiterentwicklung der proprietären Plattformen VIS.X und YOC HUB zu investieren.
Den Aktionären der YOC AG soll das gesetzliche Bezugsrecht in Form eines unmittelbaren Bezugsrechts eingeräumt werden. Soweit nach der Ausübung von Bezugsrechten durch die Aktionäre noch Teilschuldverschreibungen verbleiben, hat sich Alto Invest S.A. verpflichtet, Teilschuldverschreibungen im Umfang von bis zu 1,5 Mio. EUR zum Ausgabepreis zu erwerben.
Die weiteren Einzelheiten der Begebung der Wandelanleihe sowie damit verbundene Risiken können dem Bezugsangebot entnommen werden. Weitere Einzelheiten finden sich zudem in den Wandelanleihebedingungen. Das Bezugsangebot wird im Bundesanzeiger veröffentlicht werden, die Wandelanleihebedingungen werden auf der Internetseite der YOC AG unter www.yoc.com veröffentlicht werden.
Mitteilende Person: Dirk Kraus, Vorstand
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Die Wandelschuldverschreibung soll in Deutschland auf der Grundlage einer Ausnahme von der Anwendung des Wertpapierprospektgesetzes ohne Wertpapierprospekt und im Einklang mit sonstigen hinsichtlich der Emission, des Verkaufs und des Angebots der Teilschuldverschreibungen der Wandelschuldverschreibung anwendbaren Gesetzen und anderweitig in Übereinstimmung mit dem Wertpapierprospektgesetz bzw. der Prospektrichtlinie angeboten werden.
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