YOC AG: Bußgeldverfahren der BaFin einvernehmlich beendet
Berlin, 01. Oktober 2019 – Die YOC AG (ISIN DE0005932735) gibt bekannt, dass das Bußgeldverfahren der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) im Wege der einvernehmlichen Verständigung (Settlement) beendet wurde. Dieses Settlement berücksichtigt insbesondere die Mitwirkung der YOC AG bei der Sachverhaltsaufklärung. Die sich aus dem Settlement ergebende Zahlung an die BaFin beträgt Euro 45.000.
Hintergrund des Verfahrens war die nicht erfolgte Aufnahme der Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 264 Abs. 2 Satz 3, § 289 Abs. 1 Satz 5 des Handelsgesetzbuches in die Halbjahresfinanzberichte 2016 und 2017. Die Richtigkeit der Finanzangaben steht und stand nicht in Frage.
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