Aufsichtsrat
Vorstand
Satzung
Directors' Dealings
Mitteilungen über Geschäfte von Führungspersonen
Gemäß Artikel 19 der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) haben die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der YOC AG sowie Personen, die regelmäßig Zugang zu Insiderinformationen haben und zu wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen ermächtigt sind, sowohl dem Unternehmen als auch der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitzuteilen, wenn sie Aktien oder sich darauf beziehende Finanzinstrumente des Unternehmens erwerben oder veräußern. Diese Pflicht gilt gleichermaßen für bestimmte mit den genannten Personen in enger Beziehung stehende Personen. Das Unternehmen hat eine solche Mitteilung unverzüglich zu veröffentlichen.
In Übereinstimmung mit Artikel 19 der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) und dem aktuellen Corporate Governance Kodex in der geltenden Fassung vom 26. Mai 2010 veröffentlicht die YOC AG die darin vorgesehenen Mitteilungen jeweils auf ihrer Homepage.
Besuchen Sie unsere Investor Relations News Seite für eine Übersicht der Directors‘ Dealings.
Vergütungssystem
Vorstand
Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands wurde mit einer Mehrheit von 92,7 % der gültigen abgegebenen Stimmen von der Hauptversammlung am 22. Juni 2023 beschlossen. Den Beschluss des Vergütungssystems für Mitglieder des Vorstands finden Sie hier und die dazugehörige Beschreibung hier.
Aufsichtsrat
Die Vergütung und das Vergütungssystem für Mitglieder des Aufsichtsrates wurde von der Hauptversammlung am 30. Juni 2021 mit einer Mehrheit von rund 99,96 % der gültigen abgegebenen Stimmen beschlossen. Den Beschluss des Vergütungssystems für Mitglieder des Aufsichtsrats finden Sie hier und die dazugehörige Beschreibung hier.