YOC AG: Veröffentlichung von wesentlichen Geschäften mit nahestehenden Personen nach § 111c AktG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Der Aufsichtsrat der YOC AG (die „Gesellschaft“) hat am 24. Februar 2020 dem Abschluss eines Darlehensvertrages im Umfang von EUR 200.000 zwischen der Gesellschaft als Darlehensnehmerin und der dkam GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main HRB 76870 als Darlehensgeberin, gemäß § 111b Abs. 1 AktG zugestimmt. Der Vertrag ist damit wirksam geworden.
Alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der dkam GmbH ist Dirk-Hilmar Kraus. Herr Kraus ist alleiniges Vorstandsmitglied der YOC AG.
Die Auszahlung des unbesicherten Darlehens erfolgt am 28. Februar 2020 zu 100 %. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2020. Die Zinsen in Höhe von 7 % p.a. sind quartalsweise zu zahlen, die Tilgung erfolgt am Laufzeitende. Die Gesellschaft ist berechtigt, das Darlehen vollständig oder teilweise vorzeitig ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zurückzuführen.
Der wirtschaftliche Wert des Darlehens entspricht dem Nominalbetrag in Höhe von EUR 200.000.
Berlin, im Februar 2020
YOC AG
Der Vorstand