YOC AG platziert Kapitalerhöhung
Ad-hoc Mitteilung nach § 15 WpHG
Berlin, 24. Oktober 2012, 10:44
Der Vorstand der YOC AG (Frankfurt, Prime Standard, ISIN DE0005932735) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital in Höhe von EUR 190.000,00 beschlossen und zum Preis von EUR 7,00 je neuer Aktie heute platziert und durchgeführt. Das Grundkapital der Gesellschaft wird mit Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung von EUR 2.190.000,00 auf EUR 2.380.000,00 gegen Bareinlage erhöht. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Die neuen Aktien sind vom 1. Januar 2012 an voll gewinnberechtigt. Die Erlöse aus der Kapitalerhöhung dienen der Stärkung der Eigenkapitalbasis der YOC AG.
Die Zulassung der neuen Aktien zum Börsenhandel im Regulierten Markt (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse wird voraussichtlich am 30. Oktober 2012 erfolgen. Die Einbeziehung der neuen Aktien in die bestehende Notierung an der vorstehend genannten Wertpapierbörse wird voraussichtlich am 31. Oktober 2012 erfolgen.
Die Close Brothers Seydler Bank AG hat die Transaktion als Koordinator begleitet und die neuen Aktien bei Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung platziert.
Hinweis:
Diese Ad-hoc Meldung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen sind nicht zur Weitergabe in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) bzw. innerhalb der USA (einschließlich ihrer Territorien, Schutzgebiete, Bundesstaaten und des Districtof Columbia) bestimmt und dürfen nicht an „U.S. persons“ (wie in Regulation S des U.S. Securities Actof 1933 in der jeweils geltenden Fassung definiert) sowie an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den USA verteilt oder weitergeleitet werden. Diese Mitteilung ist kein Angebot und keine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den USA. Die Wertpapiere der YOC AG wurden und werden nicht gemäß den Vorschriften der Securities Act registriert und dürfen ohne eine vorherige Registrierung bzw. ohne das Vorliegen einer Ausnahmeregelung von der Registrierungsverpflichtung nicht innerhalb der USA oder an U.S. persons verkauft, zum Kauf angeboten oder geliefert werden. Es erfolgt kein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den USA.
Berlin, 24. Oktober 2012
YOC AG
– Der Vorstand –
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