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YOC AG: Ankündigung vorzeitige Rückzahlung Wandelschuldverschreibung 2018/2021

Berlin, 13. Juli 2021 – Die YOC AG, Berlin (nachfolgend die „Gesellschaft“), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter HRB 119698 B, hatte die Wandelschuldverschreibung 2018/2022 (WKN A2NBE5 / 593273 / ISIN DE000A2NBE59 DE0005932735) im Gesamtnennbetrag in Höhe von 1.550.600,00 EUR (nachfolgend die „Wandelschuldverschreibung“) begeben, die eingeteilt war in bis zu 15.506 Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je 100,00 EUR (nachfolgend jeweils eine „Schuldverschreibung“).

Jede Schuldverschreibung konnte in nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft gewandelt werden. Nach bereits erfolgter Wandlung von Schuldverschreibungen existieren aktuell noch 506 Schuldverschreibungen (wandelbar in 6.325 Aktien) mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 50.600,00.

Die Gesellschaft ist gem. § 6 Abs. 2 der Anleihebedingungen berechtigt, die noch ausstehenden Schuldverschreibungen am 31. Juli 2021 zu 110% ihres Nennbetrages zurückzuzahlen.
Der 31. Juli 2021 fällt auf einen Samstag. Daher erfolgt die Rückzahlung am 2. August 2021 („Rückzahlungstag“). Die Rückzahlung erfolgt über die Clearstream Banking AG Zug-um-Zug gegen Ausbuchung der Schuldverschreibungen aus den Depots der Anleihegläubiger.

Die vorzeitige Rückzahlung muss mindestens zehn (10) Geschäftstage vor dem Rückzahlungstag bekannt gemacht werden. Dies vorausgeschickt gibt die Gesellschaft hiermit bekannt, dass sie von ihrem Recht auf vorzeitige Rückzahlung der Wandelschuldverschreibung zum 31. Juli 2021 im Hinblick auf die noch ausstehenden insgesamt 506 Schulverschreibungen hiermit Gebrauch macht und die Schuldverschreibungen am Rückzahlungstag 2. August 2021 zurückzahlen wird.

KontaKt

YOC AG
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